Praxis für tiefenpsychologisch fundierte

Psychologische Psychotherapie in Göttingen


Honorar für Psychotherapie

Honorar für gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Versicherungen die Kosten für die Therapie. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit.

Honorar bei Privatabrechnung/Beihilfe und SelbstzahlerInnen
Privatversicherte und SelbstzahlerInnen sind direkte VertragspartnerInnen und erhalten von mir i. d. R. 1 x monatlich eine an Sie persönlich adressierte Rechnung, die dann beim Versicherer und/oder der zuständigen Beihilfestelle eingereicht und von diesen erstattet werden kann. Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Privatversicherung auf, damit diese Ihnen alle notwendigen Formulare zuschicken kann. Bringen Sie diese bitte in die erste Sitzung mit.

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da im Gegensatz zu dem Vergütungssystem der Krankenkassen die GOP seit 1998 nicht mehr angepasst worden war, hatten die meisten Privatpraxen zuletzt mit einem gesteigerten Faktor der GOP-Sätze gearbeitet. Um die Situation für Privatversicherte zu verbessern, konnten die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern im Sommer 2024 eine Einigung erzielen, die nun regelhaft eine angepasste Vergütung von PsychotherapeutInnen vorsieht.

Eine Übersicht der Leistungen:

  • bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden (GOP 812a, jeweils 134,06 Euro)
  • bis zu fünf probatorische Sitzungen (jeweils GOP 861P, 92,50 Euro + GOP 801a für die Erhebung eines psychischen Befunds, 33,52 Euro)
  • Erhebung der Lebensgeschichte (GOP 860a): 123,34 Euro (einmalig zu Therapiebeginn, nach den Vorgesprächen)
  • bis zu 24 Kurzzeittherapie-Sitzungen (jeweils GOP 812a, 134,06 Euro + GOP 801a für die Erhebung eines psychischen Befunds, 33,52 Euro)
  • im Rahmen einer Langzeittherapie weitere tiefenpsychologisch fundierte Einzelbehandlungen (jeweils GOP 861, 92,50 Euro + GOP 801a für die Erhebung eines psychischen Befunds, 33,52 Euro), in diesem Fall ist in der Regel zusätzlich eine Einleitung der TP mit Antragstellung unter Einbezug des Gutachterverfahrens nötig (GOP 85a, je nach Stundenaufwand voraussichtlich 201,09 Euro entsprechend 3 Stunden)

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Privatversicherung und ggf. der Beihilfe ab, ob ein Eigenanteil der Kosten bei Ihnen verbleibt und zu welchem Zeitpunkt eine Antragsstellung unter Einbezug des Gutachterverfahrens nötig ist.