Honorar für Psychotherapie
Honorar für gesetzlich Versicherte
Die Übernahme der Kosten für gesetzlich Versicherte ist zunächst leider nur möglich, wenn der oder die Behandelnde im Rahmen eines Kassensitzes in die ambulante Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung eingebunden ist. Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Falle zu langer Wartezeiten bei den gesetzlichen Versicherungen den Antrag auf ein Kostenerstattungsverfahren zu stellen. Dann ist es möglich, dass gesetzliche Versicherungen die Kosten für die Behandlung in meiner Privatpraxis ebenfalls übernehmen. Bei der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens unterstütze ich Sie, gerne können Sie mich dafür kontaktieren. Diese Broschüre des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen fasst das Vorgehen zusammen.
Durch eine Kooperation mit meinem ehemaligen Ausbildungsinstitut ist die Übernahme der Kosten für die Teilnahme an der ambulanten Gruppenpsychotherapie auch für gesetzlich Versicherte sichergestellt.
Honorar bei Privatabrechnung/Beihilfe und SelbstzahlerInnen
Privatversicherte und SelbstzahlerInnen sind direkte VertragspartnerInnen und erhalten von mir i. d. R. 1 x monatlich eine an Sie persönlich adressierte Rechnung, die dann beim Versicherer und/oder der zuständigen Beihilfestelle eingereicht und von diesen erstattet werden kann. Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Privatversicherung auf, damit diese Ihnen alle notwendigen Formulare zuschicken kann. Bringen Sie diese bitte in die erste Sitzung mit.
In Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) beträgt das Honorar bei Aufnahmen/Fortführungen ab dem 15.6.2023 für eine Therapiestunde à 50 Minuten 104,57 €. Dies entspricht dem 2,6-fachen Satz. Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten über den 2,3-fachen Satz hinaus – auch dann nicht, wenn eine entsprechende Begründung von mir eingereicht wird. Da die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im Gegensatz zu dem Vergütungssystem der Krankenkassen seit 1998 nicht mehr angepasst wurde, arbeiten die meisten Privatpraxen mit einem gesteigerten Faktor. So bin auch ich im Sommer 2023 aufgrund der steigenden Preise zum neuen Abrechnungsfaktor übergegangen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Privatversicherung und ggf. der Beihilfe ab, ob ein Eigenanteil der Kosten bei Ihnen verbleibt oder ob auch der 2,6-fache Satz übernommen wird.
Erhebung der Lebensgeschichte: 139,43 Euro (einmalig zu Therapiebeginn, nach den Vorgesprächen)
Einleitung der TP mit Antragstellung: 60,61 Euro